Dienstag, 20. August 2013

Lohnbuchhaltung

   

In der heutigen Zeit lässt jeder Geschäftsführer eines auch kleines oder eines großes Unternehmens seine Lohnbuchhaltung von einem Steuerberater machen. Dies bedeutet, dass ein Steuerberater neben der Finanzbuchhaltung und Steuererklärungen auch die Lohnbuchhaltung anbietet. Dies hat natürlich einige nicht zu verachtende Vorteile für den Geschäftsführer. 
 
Die bestehenden Vorschriften berücksichtigen und korrekt müssen umsetzen werden, und dabei entstehen die meisten Fehler. Deswegen ist es sinnvoll die Lohnbuchhaltung an einen erfahrenden Steuerberater mit den besten Referenzen weiterzugeben.

 Als ganz großen Vorteil bei der Abgabe der Lohnbuchhaltung kann man sehen, dass die Mitarbeiter in einem Steuerbüro ständig Weiterbildungen besuchen, um die laufenden Änderungen der Rechtslage und der Abgabe- und Meldepflichten zu kennen und korrekt umsetzen zu können. Zudem wissen die zuständigen Mitarbeiter genau, wie es zum Beispiel mit dem Mutterschutz und mit einer Pfändung geht. Auch ist es für große Unternehmen wirtschaftlich nicht sinnvoll die Lohn- und Gehaltsrechnungen selbst abzuwickeln, da der zeitlichen Aufwand enorm wäre. Die gesparte Zeit kann das Unternehmen in gewinnbringende Unternehmungen stecken und dadurch mehr Umsatz generieren. Einige wichtige Aufgaben werden durch die Weiterleitung der Lohnbuchhaltung an einen Steuerberater von diesem übernommen. Dazu zählen unter anderem die Abwicklung von Lohnsteuerprüfungen, die Abwicklung von Prüfungen der Sozialversicherungsträger und die Vermeidung von Nachforderungsrisiken.
 
Dies bedeutet, dass alles im Zusammenhang mit der Lohnbuchhaltung vom Steuerberater übernommen wird und das Unternehmen selbst nur die benötigten Unterlagen zusammensuchen und zuschicken müssen. Nach der Erstellung der Lohnbuchhaltung werden die entsprechenden Daten an die Finanzämter und Sozialversicherungsträger übermittelt. Zudem kann das eigentliche Unternehmen Kosten bei dem Personal sparen. Es muss kein zusätzliches Personal eingestellt werden und es müssen keine Kosten in die Weiterbildungsmaßnahmen gesteckt werden.
 
Gerade kleine und auch mittelständische Unternehmen geben die Lohnbuchhaltung ab, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Auch die entstehenden Kosten bei dem Steuerberater sind nicht so enorm, als wenn man sein eigenes Personal einstellt. Zusammengefasst kann das jeweilige Unternehmen nur davon profitieren, wenn die Lohnbuchhaltung abgegeben wird. Das Unternehmen kann Zeit, Geld und auch Personal sparen. Zudem kann sich das Unternehmen in Sicherheit wiegen, dass bei der Lohnbuchhaltung alles korrekt ist und keine unangenehmen Konsequenzen folgen können.

Freitag, 9. August 2013

Die beleglose Buchhaltung (digitale Finanzbuchhaltung)


Jeder Unternehmer kennt das: Nur eine aktuell geführte Buchhaltung gewährleistet den Überblick darüber, wo die Firma steht. Hilfe bei der Bewältigung der Papierberge aus Rechnungen und Quittungen, Überweisungen und Bankbelegen geben Steuerkanzleien. Sie übernehmen die Abwicklung der Buchhaltung, halten die Unternehmenszahlen immer auf dem neuesten Stand und haben die entsprechenden rechtlichen und steuerlichen Kenntnisse. Denn die korrekte Buchführung ist für den Unternehmer ein wichtiges Instrument für die Steuerung des Erfolges des Unternehmens.

Buchführungspflichten erfüllen

Bisher war es häufig üblich, dass der Freiberufler, Gewerbetreibende oder anderweitig unternehmerisch Tätige seine Belege in regelmäßigen Abständen in Papierform an seine Steuerkanzlei gegeben hat. Dort wurden die Belege erfasst und gesammelt. Damit sind die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten zur Buchführung erfüllt. Mitunter kommt der Unternehmer erst nach einem längeren Zeitraum dazu, seine aufgelaufenen Belege an die Steuerkanzlei weiterzuleiten. In der Zwischenzeit verfügt er über keine aktuellen Zahlen über den Unternehmenserfolg. Fehlentscheidungen im unternehmerischen Alltag können die Folge sein. Natürlich kann jedes Unternehmen auch in Eigenregie die Buchhaltung erledigen. Doch häufig wird die Steuerkanzlei dennoch für die Erstellung der Steuererklärung und für den Jahresabschluss benötigt. Viele Unternehmen nutzen die von den Steuerberatern und Steuerkanzleien angebotene Dienstleistung der Belegerfassung. Sie sparen sich damit die Personalkosten im eigenen Unternehmen und können sicher sein, dass ihre Buchführung (beleglose digitale Finanzbuchhaltung) ordnungsgemäß erfolgt. Alle gesetzlichen und steuerrechtlichen Veränderungen werden sofort berücksichtigt.

Kosteneffizienz und absolute Aktualität

In der letzten Zeit sind viele Steuerkanzleien dazu übergegangen, ihren Mandanten eine beleglose Buchhaltung (beleglose digitale Finanzbuchführung)  anzubieten. Statt dicke Mappen mit Belegen abzugeben, können die Mandanten ihre Unterlagen beleglos an die Steuerkanzlei übermitteln. Die Berge von Papier, die weitergegeben werden müssen, haben damit ein Ende. Das spart Wege und Zeit. Die Belege können zu jedem Zeitpunkt digitalisiert und weitergeleitet werden. Der Steuerpflichtige ist an keine Öffnungszeiten mehr gebunden. Die Belege müssen von dem Steuerpflichtigen nur einmal in die Hand genommen werden und per Fax oder einer gescannten Kopie per Internet an die Steuerkanzlei übermittelt werden. Die Belege werden von der Kanzlei bearbeitet, erfasst und digital archiviert. Für den Mandanten bedeutet dies: Er muss nichts mehr lange suchen, denn er hat stets einen aktuellen Zugriff auf sein digitales und wohlgeordnetes Archiv in der Steuerkanzlei. Alle Originalbelege verbleiben im Unternehmen oder bei dem Steuerpflichtigen. Durch die beleglose oder digitale Buchhaltung stehen immer die aktuellen Zahlen zur Verfügung. Die Auswertungen sind die Basis für wichtige unternehmerische Entscheidungen. Über die Liquidität auf dem Konto, die „offene Posten-Liste“ und das Mahnwesen herrscht mit der beleglosen Buchhaltung immer ein aktueller Überblick.http://www.steuerberater-aschaffenburg.eu/buchhaltung/beleglose-buchhaltung