Sonntag, 29. August 2010

Steuerberater, in Aschaffenburg und Untermain: Vergleich zwischen gemeinnütziger GmbH (gGmbH) und...

Steuerberater, in Aschaffenburg und Untermain: Vergleich zwischen gemeinnütziger GmbH (gGmbH) und...: "Vergleich zwischen gemeinnütziger GmbH (gGmbH) und Stiftung Wird ein langfristiges Engagement im sozialen, kulturellen bzw. wissenschaftli..."

Samstag, 28. August 2010

Vergleich zwischen gemeinnütziger GmbH (gGmbH) und Stiftung

Vergleich zwischen gemeinnütziger GmbH (gGmbH) und Stiftung

Wird ein langfristiges Engagement im sozialen, kulturellen bzw. wissenschaftli-chen Bereich geplant, stellt sich die Frage, in welcher Rechtsform dies am bes-ten zu verwirklichen ist. Als Alternativen kommen insbesondere gemeinnützige GmbHs und Stiftungen in Betracht.

Die gemeinnützige GmbH ist eine "normale" Gesellschaft mit beschränkter Haf-tung (GmbH), der aufgrund ihrer Satzung steuerliche Vorteile gewährt werden. Die steuerlichen Vorteile liegen darin, dass die gGmbH von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit ist. Für die Umsätze der Vermögensverwaltung und des Zweckbetriebes gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz. Die gemeinnützigen Körperschaften sind auch von der Grund- sowie Erbschaft- und Schenkungsteu-er befreit. Für die eingenommenen Spenden ist die gGmbH berechtigt, Spen-denbescheinigungen auszustellen.

Um die Steuerbegünstigungen zu erlangen, muss die Satzung die Vorausset-zungen des Gemeinnützigkeitsrechts erfüllen. Ebenso ist sicherzustellen, dass bei Auflösung oder einer nicht steuerbegünstigten Zweckänderung das Vermö-gen der Gesellschaft an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft fließt. Von Vorteil ist es auch, dass die gGmbH Ihren Zweck ändern und jederzeit aufgelöst werden kann.

Die Stiftung entsteht durch den festgelegten gemeinnützigen Zweck des Stif-ters. Die Errichtung der Stiftung ist im BGB in Verbindung mit den einzelnen Stiftungsgesetzen der Länder geregelt. Demnach beträgt das Stiftungsvermö-gen in der Regel nicht unter EUR 50.000. Das Kapital bleibt unangetastet. Für Stiftungen gelten die gleichen steuerlichen Begünstigungen wie für gemeinnüt-zige GmbHs.

Im Vergleich zur Gründung einer Stiftung benötigt eine gGmbH ein Mindest-stammkapital von EUR 25.000. Seit Anfang 2009 kommt als Alternative für gGmbH eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (gUG (haftungsbeschränkt)) in Betracht. Das Stammkapital der gUG (haftungs-beschränkt) beträgt mindesten EUR 1.

Im Wesentlichen kommt es auf die Mittelbeschaffung an. Während bei der Stif-tung der gemeinnützige Zweck aus den Erträgen des Stiftungsvermögens sowie etwaigen Spenden gefördert wird, fördert die gGmbH / gUG (haftungsbe-schränkt) diesen Zweck im Wesentlichen durch wirtschaftliche Tätigkeit ihres Zweckbetriebes.

Ein weiterer Unterschied liegt in der Verwaltung: Während die Organe einer Stiftung in der Regel ehrenamtlich tätig sind, wird bei einer gGmbH / gUG (haf-tungsbeschränkt) ein Geschäftsführer berufen, der für seine Tätigkeiten Gehalt beziehen kann.

Bei Zweckänderungen ist jeweils die Finanzbehörde einzubeziehen, bei der Stif-tung ist zusätzlich die Aufsichtsbehörden hinzuzuziehen.

Ein Vorteil für die gGmbHs / gUGs liegt darin, dass Sie aufgrund Ihrer betriebs-wirtschaftlichen bzw. kaufmännischen Führung klare Strukturen nach Innen haben, und durch Ihr Auftreten am Markt und Offenlegung im elektronischen Bundsanzeiger Transparent und Vertrauen nach außen schaffen.

Meine Leistungen umfassen die Gründung (in Kooperation mit einem Anwalt), die Beratung aller steuerlichen Einzelfragen im Ertrags- und Umsatzsteuerrecht, die laufende Buchhaltung inklusive Umsatzsteuervoranmeldung, Erstellung des Jahresabschluss nebst aller Steuererklärungen sowie Offenlegung des Jahresab-schlusses.

Haben Sie Fragen zum obigen Thema, stehe ich Ihnen gerne telefonisch unter 06021 / 45 67 0 – 0 zur Verfügung.