Mittwoch, 16. Oktober 2013

Immobilien als Sachwert


Immobilien als stabile Wertanlage in unsicheren Zeiten

Die Finanzmärkte kommen turnusgemäß durch gewagte Börsengeschäfte oder weltweite Krisen ins Wanken. Die Sicherheit von Privatvermögen wird in der heutigen Zeit durch Banken vermittelt, die Fest- oder Tagesgeldzinsen weit unter der 2 %-Marke anbieten, obwohl sie ihr Geld derzeit zu besten Konditionen von den Zentralbanken erhalten. Am Ende der Kette steht immer der private Anleger, dem offeriert wird, wie schlecht es der großen Finanzwelt doch geht.

Immobilien – Die krisensichere und wertstabile Geldanlage

Gerade in Zeiten von ständig steigenden Inflationswerten, expandierenden Mieten und dem stetigen Unsicherheitsfaktor Börsen strebt der Privatanleger nach Stabilität, Werterhalt und Krisenfestigkeit.
Immobilien aller Art, wie Häuser, Eigentumswohnungen oder auch Geschäftsräume, bieten diese Sicherheiten verbunden mit einer beachtlichen Renditechance. Eine eigene Immobilie verwirklicht den Traum vieler Eigentümer, ihr Geld inflationssicher anzulegen und dabei enorme steuerliche Vorteile zu verwirklichen. Die Teuerungsrate für Waren und Güter aller Art stieg in den letzten Jahrzehnten drastisch an, sodass das Geld immer mehr an Wert verliert. Demgegenüber wurden die Miet- und Immobilienpreise explosionsartig in die Höhe getrieben. Der Kauf einer Immobilie lohnt sich als Geldanlage in einen Sachwert schon nach mindestens 10 Jahren, da nach diesem Zeitraum ein Verkauf steuerfrei ist und die Renditeaussichten hervorragend sind.

Eigennutzung oder Vermietung

Ob man nun die Immobilie selbst als Wohneigentum nutzt oder sie gewinnbringend vermietet, ist den jeweiligen persönlichen Bedürfnissen überlassen. Doch sowohl als Besitzer der Immobilie als auch bei der Vermietung bleiben die Vorteile eines Immobilienkaufs bestehen. Auf der einen Seite profitiert man von der Sicherheit vor Mieterhöhungen durch einen Vermieter, dem Unabhängigkeitsgefühl gegenüber einem Mietverhältnis und der Geborgenheit der eigenen 4 Wände. Auf der anderen Seite zieht man als Vermieter den Nutzen aus Mietsteigerungen und damit verbundenen Wertzuwächsen und bildet eine sinnvolle Rücklage für das Alter. Die Immobilie als Anlage in Sachwerten hat ihren Reiz in beiden Anlageformen, denn der Inflationsschutz ist als Eigennutzer und als Vermieter einer Immobilie gewährleistet.

Vermögensaufbau mit hochwertigen Immobilien in attraktiver Lage

Natürlich spielt die Qualität und die Lage der Immobilie eine große Rolle bei der Aussage über mögliche Wertsteigerungen. Ein baufälliges Gehöft auf dem Lande wird unter Umständen nur wenig oder gar keine Rendite nach dem Erwerb erzielen. Die denkmalsanierte Eigentumswohnung in einem Ballungsgebiet dagegen hat das Potenzial für überdurchschnittliche Wertprognosen. In den Großstädten und Wirtschaftsregionen unseres Landes wird aufgrund des Arbeitsplatz- und Bildungsangebotes der Zuzug von Menschen ungeahnte Größenordnungen annehmen. Der Wohnraum wird knapp, die Miete steigen und exklusive Objekte werden gigantische Preise erreichen. In Bargeld oder zu Niedrigzinsen gehaltene Vermögen werden in den kommenden Jahren an bis zu 50 % des Wertes verlieren. Sachwerte hingegen verfügen über einen tatsächlichen, greifbaren Substanzwert, der sich unbeeindruckt von Geldentwertungen zeigt. Der Sachwert von Waren und Gütern wird sich in Zukunft auch weiter erhöhen und die monetäre Kaufkraft sinken lassen. Eine Immobilie in guter Lage mit den neuesten Methoden der energetischen Sanierung ausgestattet, ist eine Anlage mit Weitsicht und für jeden geeignet, der sich vor der Inflation schützen will.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass Immobilien als Sachwertanlage eine ideale Form sind, sich mit größtmöglicher Sicherheit vor dem Verlust von Vermögenswerten zu schützen. Die Krisensicherheit und die prognostizierten Wertsteigerungschancen vereinen die perfekten Komponenten der persönlichen Finanzplanung für Privatanleger in sich. Wichtig ist aber wie immer bei Immobilien die richtige Lage und ein passender (nicht zu teuer) Einkaufpreis der Immobilie.

Samstag, 28. September 2013

Der Jahresabschluss

  

Der Jahresabschluss des kaufmännischen Geschäftsjahres zählt zu den wichtigsten Obliegenheiten eines jeden Unternehmens. Firmen, die vom Gesetzgeber zur Buchführung verpflichtet sind, müssen einen Jahresabschluss erstellen, der als Bilanz beziehungsweise Gewinn- und Verlustrechnung bezeichnet wird. Bei Aktiengesellschaften wird noch ein gesonderter Anhang verlangt. Etwas einfacher haben es Freiberufler und Kleinunternehmer, deren Jahresabschluss im Wesentlichen den Einnahmenüberschuss eines Geschäftsjahres aufweist. Aber sowohl für kleine als auch für große Unternehmen gilt, dass ein Jahresabschluss ein Dokument ist. Es ist in vielfacher Hinsicht von großer Bedeutung für das Unternehmen.

 Ein ordnungsgemäßer Jahresabschluss verschafft dem Unternehmen und dem Freiberufler einen exakten Überblick über seine unternehmerische beziehungsweise freiberufliche Aktivitäten und ist die Basis für eine ordentliche Übersicht der steuerlichen Angelegenheiten. Für Banken und Sparkassen ist der Jahresabschluss ebenfalls die Grundlage, ob zum Beispiel ein eventuell benötigter Kredit gewährt wird. Gerade Existenzgründer und Kleinunternehmern fehlen oft die spezifischen Kenntnisse, um einen Jahresabschluss ordnungsgemäß zu erstellen. Auch der Zeitaufwand spielt eine Rolle. Wer die Erfahrung und Kompetenz eines Steuerberaters nutzt, ist bei seinem Jahresabschluss auf der sicheren Seite. Steuerberater sind auf diesem Gebiet ebenso versiert wie bei der Steuererklärung. Der Mandant hat den Vorteil, dass Jahresabschluss und Steuererklärung in einer Hand liegen. Es ist bekannt, dass gerade im Umgang mit dem Finanzamt zahlreiche Fettnäpfchen lauern. Verordnungen und Gesetze ändern sich permanent. Nur der Steuerberater ist in dieser Hinsicht auf dem neuesten Stand. Er weiß um die aktuellen Urteile der diversen Finanzgerichte und kann daher den Mandanten zu seinem Nutzen beraten. Wenn der Steuerberater sich um den Jahresabschluss kümmert, erkennt er zum Beispiel, ob es notwendig ist, unverhoffte Gewinnsprünge zu steuern. Auf diese Weise wird eine einmalige außergewöhnliche Steuerlast vermieden.
Auch das Thema Mehrwertsteuer ist für viele Freiberufler und Kleinunternehmer ein Buch mit sieben Siegeln. Der Steuerberater achtet darauf, dass die Rechnungen gemäß den Vorgaben ausgestellt sind. Denn die Mehrwertsteuer kann für einen Betrieb zum Kostenfaktor werden, wenn ein Vorsteuerabzug vom Finanzamt wegen falscher Rechnungsstellung gestrichen wird. Die zahlreichen ertragsunabhängigen Steuern, die das Finanzamt auch dann fordert, wenn das Unternehmen keinen Gewinn erzielt hat, dürfen ebenfalls nicht beim Jahresabschluss in Vergessenheit geraten. Dazu zählt die Grundsteuer ebenso wie die Grunderwerbsteuer und Schenkungssteuer.
 
Wer also Wert auf einen optimalen Jahresabschluss legt, für den ist die kompetente Hilfe eines Steuerberaters unverzichtbar

Dienstag, 3. September 2013

Businessplan

  

Für die Planung einer Unternehmung ist es wichtig, dass die richtigen Planungen vorgenommen werden. Besonders im Bereich der Buchhaltung ist es wichtig, sich die richtigen realistischen Zahlen vorzustellen und im besten Fall auch zu kalkulieren, wie die Einnahmen und Ausgaben in den ersten Wochen und Monaten des geschäftlichen Alltags aussehen können. Der Businessplan könnte zu diesem Zweck das richtige Werkzeug sein. Jeder Gründer sollte sich damit beschäftigen.

Was sollte der Businessplan enthalten?

Bei der Erstellung eines Businessplans kommt es natürlich vor allem auf die Zahlen an. Der Ersteller muss dabei, entsprechend seiner eigenen Vorlage, kalkulieren, wie hoch seine Einnahmen und Ausgaben in den nächsten drei bis fünf Jahren sein werden. Dabei muss er sich natürlich auf die Schätzungen verlassen und manchmal auch Hoffnungen angeben. Im besten Fall sollte man sich jedoch darauf konzentrieren, dass man das schlechte möglichste Ergebnis erreicht. Im Nachhinein ist es besser das eigene Ergebnis ein wenig nach oben zu kalkulieren, anstatt festzustellen, dass die Zahlen am Ende überhaupt nicht stimmen. Die Angabe sollte dabei auch möglichst detailreich erfolgen. Woher stammen die Einnahmen und aus welchen Quellen werden sie gewonnen? Solche Angaben sollten in dem Business Plan eindeutig verzeichnet werden. Damit man am Ende aber nicht vollkommen falsch kalkuliert hat, sollte auch kontrolliert werden, ob die kalkulierten Zahlen den aktuellen Studien und Marktforschungen in der eigenen Branche entsprechen. Nur so könnte überhaupt eine annähernd realistische Annahme über die eigenen Einnahmen getroffen werden.

Wofür wird der Businessplan gebraucht?

Es gibt verschiedene Gründe, warum man sich mit der Erstellung eines solchen Plans beschäftigen sollte. An erster Stelle steht dabei die Kontrolle der Erfolg der eigenen Unternehmung. Wer eine Firma leitet und gründet, kann so bereits nach einem Jahr die Erfolge vergleichen und so feststellen, ob die Planungen mit dem übereinstimmen, was die Realität am Ende für das Unternehmen ergibt. Die entsprechenden Korrekturen können anhand der Pläne vorgenommen werden. Für arbeitslose Entwickler, die sich gerne verbessern möchten, ist der Businessplan aber auch ein Werkzeug dafür, eine Förderung durch den Staat zu erhalten. Der Businessplan ist dabei eine Voraussetzung dafür, warum man die Förderung durch den Staat für die eigene Unternehmung erhält. An der letzten Stelle steht die Bank. Wer sich ein Darlehen oder eine Förderung durch den Staat sichern möchte, muss die Bank danach befragen. Diese prüft den Businessplan in Hinblick auf den Kredit und die Gewinnfähigkeit eines Unternehmens und entscheidet am Ende darüber, ob der Plan angenommen wird.
Aus diesen Gründen ist der Businessplan auch heute noch ein wichtiges Werkzeug für Gründer.

Dienstag, 20. August 2013

Lohnbuchhaltung

   

In der heutigen Zeit lässt jeder Geschäftsführer eines auch kleines oder eines großes Unternehmens seine Lohnbuchhaltung von einem Steuerberater machen. Dies bedeutet, dass ein Steuerberater neben der Finanzbuchhaltung und Steuererklärungen auch die Lohnbuchhaltung anbietet. Dies hat natürlich einige nicht zu verachtende Vorteile für den Geschäftsführer. 
 
Die bestehenden Vorschriften berücksichtigen und korrekt müssen umsetzen werden, und dabei entstehen die meisten Fehler. Deswegen ist es sinnvoll die Lohnbuchhaltung an einen erfahrenden Steuerberater mit den besten Referenzen weiterzugeben.

 Als ganz großen Vorteil bei der Abgabe der Lohnbuchhaltung kann man sehen, dass die Mitarbeiter in einem Steuerbüro ständig Weiterbildungen besuchen, um die laufenden Änderungen der Rechtslage und der Abgabe- und Meldepflichten zu kennen und korrekt umsetzen zu können. Zudem wissen die zuständigen Mitarbeiter genau, wie es zum Beispiel mit dem Mutterschutz und mit einer Pfändung geht. Auch ist es für große Unternehmen wirtschaftlich nicht sinnvoll die Lohn- und Gehaltsrechnungen selbst abzuwickeln, da der zeitlichen Aufwand enorm wäre. Die gesparte Zeit kann das Unternehmen in gewinnbringende Unternehmungen stecken und dadurch mehr Umsatz generieren. Einige wichtige Aufgaben werden durch die Weiterleitung der Lohnbuchhaltung an einen Steuerberater von diesem übernommen. Dazu zählen unter anderem die Abwicklung von Lohnsteuerprüfungen, die Abwicklung von Prüfungen der Sozialversicherungsträger und die Vermeidung von Nachforderungsrisiken.
 
Dies bedeutet, dass alles im Zusammenhang mit der Lohnbuchhaltung vom Steuerberater übernommen wird und das Unternehmen selbst nur die benötigten Unterlagen zusammensuchen und zuschicken müssen. Nach der Erstellung der Lohnbuchhaltung werden die entsprechenden Daten an die Finanzämter und Sozialversicherungsträger übermittelt. Zudem kann das eigentliche Unternehmen Kosten bei dem Personal sparen. Es muss kein zusätzliches Personal eingestellt werden und es müssen keine Kosten in die Weiterbildungsmaßnahmen gesteckt werden.
 
Gerade kleine und auch mittelständische Unternehmen geben die Lohnbuchhaltung ab, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Auch die entstehenden Kosten bei dem Steuerberater sind nicht so enorm, als wenn man sein eigenes Personal einstellt. Zusammengefasst kann das jeweilige Unternehmen nur davon profitieren, wenn die Lohnbuchhaltung abgegeben wird. Das Unternehmen kann Zeit, Geld und auch Personal sparen. Zudem kann sich das Unternehmen in Sicherheit wiegen, dass bei der Lohnbuchhaltung alles korrekt ist und keine unangenehmen Konsequenzen folgen können.

Freitag, 9. August 2013

Die beleglose Buchhaltung (digitale Finanzbuchhaltung)


Jeder Unternehmer kennt das: Nur eine aktuell geführte Buchhaltung gewährleistet den Überblick darüber, wo die Firma steht. Hilfe bei der Bewältigung der Papierberge aus Rechnungen und Quittungen, Überweisungen und Bankbelegen geben Steuerkanzleien. Sie übernehmen die Abwicklung der Buchhaltung, halten die Unternehmenszahlen immer auf dem neuesten Stand und haben die entsprechenden rechtlichen und steuerlichen Kenntnisse. Denn die korrekte Buchführung ist für den Unternehmer ein wichtiges Instrument für die Steuerung des Erfolges des Unternehmens.

Buchführungspflichten erfüllen

Bisher war es häufig üblich, dass der Freiberufler, Gewerbetreibende oder anderweitig unternehmerisch Tätige seine Belege in regelmäßigen Abständen in Papierform an seine Steuerkanzlei gegeben hat. Dort wurden die Belege erfasst und gesammelt. Damit sind die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten zur Buchführung erfüllt. Mitunter kommt der Unternehmer erst nach einem längeren Zeitraum dazu, seine aufgelaufenen Belege an die Steuerkanzlei weiterzuleiten. In der Zwischenzeit verfügt er über keine aktuellen Zahlen über den Unternehmenserfolg. Fehlentscheidungen im unternehmerischen Alltag können die Folge sein. Natürlich kann jedes Unternehmen auch in Eigenregie die Buchhaltung erledigen. Doch häufig wird die Steuerkanzlei dennoch für die Erstellung der Steuererklärung und für den Jahresabschluss benötigt. Viele Unternehmen nutzen die von den Steuerberatern und Steuerkanzleien angebotene Dienstleistung der Belegerfassung. Sie sparen sich damit die Personalkosten im eigenen Unternehmen und können sicher sein, dass ihre Buchführung (beleglose digitale Finanzbuchhaltung) ordnungsgemäß erfolgt. Alle gesetzlichen und steuerrechtlichen Veränderungen werden sofort berücksichtigt.

Kosteneffizienz und absolute Aktualität

In der letzten Zeit sind viele Steuerkanzleien dazu übergegangen, ihren Mandanten eine beleglose Buchhaltung (beleglose digitale Finanzbuchführung)  anzubieten. Statt dicke Mappen mit Belegen abzugeben, können die Mandanten ihre Unterlagen beleglos an die Steuerkanzlei übermitteln. Die Berge von Papier, die weitergegeben werden müssen, haben damit ein Ende. Das spart Wege und Zeit. Die Belege können zu jedem Zeitpunkt digitalisiert und weitergeleitet werden. Der Steuerpflichtige ist an keine Öffnungszeiten mehr gebunden. Die Belege müssen von dem Steuerpflichtigen nur einmal in die Hand genommen werden und per Fax oder einer gescannten Kopie per Internet an die Steuerkanzlei übermittelt werden. Die Belege werden von der Kanzlei bearbeitet, erfasst und digital archiviert. Für den Mandanten bedeutet dies: Er muss nichts mehr lange suchen, denn er hat stets einen aktuellen Zugriff auf sein digitales und wohlgeordnetes Archiv in der Steuerkanzlei. Alle Originalbelege verbleiben im Unternehmen oder bei dem Steuerpflichtigen. Durch die beleglose oder digitale Buchhaltung stehen immer die aktuellen Zahlen zur Verfügung. Die Auswertungen sind die Basis für wichtige unternehmerische Entscheidungen. Über die Liquidität auf dem Konto, die „offene Posten-Liste“ und das Mahnwesen herrscht mit der beleglosen Buchhaltung immer ein aktueller Überblick.http://www.steuerberater-aschaffenburg.eu/buchhaltung/beleglose-buchhaltung

Donnerstag, 25. Juli 2013

Die digitale Finanzbuchführung - die Finanzbuchführung der Zukunft

Das digitale Belegwesen (Finanzbuchführung) für Unternehmer wird von uns in Zusammenarbeit mit der Datevsoftware - Unternehmen online – erstellt. Mit Hilfe dieser Software kann der Mandant seine Finanzbuchhaltungsbelege (Ein- und Ausgangsrechnungen, Kassenberichte, Bankauszüge, etc.) digital hinterlegen. Dies hat den Vorteil, dass diese Daten sicher im Rechenzentrum der Datev eG gespeichert und nach Jahren jederzeit und dort abzurufen sind. Auch Ihr Steuerberater hat den Zugriff auf diese Belege, die er zur Verarbeitung der Buchhaltung nutzt.

Somit gehört der „lästige Papierkram“ Weiterer Vorteil der Datev Software ist, dass auch Lohnauswertungen, Steuererklärungen und Jahresabschlüsse dem Mandanten elektronisch in Unternehmen online zur Verfügung gestellt werden können. Die Fahrt zum Steuerberater erübrigt sich genauso wie der Gang zur Post, da alle Daten online zur Verfügung stehen. Durch diese Lösung ist die Entfernungen von einem in z. B. Hamburg ansässigen Steuerpflichtigen zum Steuerberater z. B. in Aschaffenburg nur noch geringe Rolle spielt, da beide Seiten immer auf dem gleichen und aktuellen Stand sind. Nicht destotrotz finden natürlich auch die persönliche Gespräche statt.

Zu einem unverbindlichen Gespräch stehen wir Ihnen zur Verfügung unter : Firma Leiblein Steuerberatungsgesellschaft mbH Frohsinnstraße 24 63739 Aschaffenburg oder: Tel. 06021 45 67 00

Es ist erwiesen, das duch die digitale Finanzbuchhaltung, das Beziehung Mandant Steuerberater enger wird als zuvor, nutzen Sie diesn Mehrwert der digitalen Finanzbuchhaltung - der Finanzbuchhaltung der Zukunft

Mittwoch, 24. Juli 2013

Die Gründung einer GmbH bzw. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die GmbH entsteht durch Eintragung in das Handelsregister. Im Vorfeld muss ein Gesellschaftsvertrag erstellt werden. Dabei sind ein oder mehrere Geschäftsführer zu bestellen, die die Gesellschaft nach außen und innen als Organ vertreten. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Gesellschaftsvertrag wird zumeist vom Notar (Jurist) zur Verfügung gestellt. Dieser sollte aber immer auf die individuellen Anforderungen der Beteiligten angepasst werden. Gesetzlich vorgeschriebenes Mindeststammkapital einer GmbH beträgt EUR 25.000, davon muss mindestens die Hälfte auf das Konto der GmbH eingezahlt werden. Die Geschäftsführung meldet nun die GmbH beim Gericht zur Eintragung beim Handelsregister an. Nach Prüfung der Unterlagen durch das Gericht erfolgt der Eintrag in das Handelsregister, die Gesellschaft ist somit gegründet und kann nach außen im Geschäftsverkehr auftreten. Das Stammkapital darf aber nicht nach der Eintragung ins Handelsregister an die Gesellschafter zurückgezahlt werden, weil es dann als nicht eingezahlt gilt.
Seit 2009 gibt es die Möglichkeit, gerade für Existengründer bzw. Existenzgründungen ist dies eine Alternative, eine sog. Mini-GmbH – Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung oder UG (haftungsbeschränkt) - mit einem Stammkapital von 1 Euro zu gründen (gleicht englischer Limited).

Die Gründungskosten (Notar, Handelsgericht, etc.) einer GmbH belaufen sich auf circa EUR 1.000, die der UG (haftungsbeschränkt) auf circa EUR 300. Aus dem Grund empfehlen wir bei der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) das Stammkapital vom mind. EUR 300. Das eingezahlte Stammkapital steht der Gesellschaft für Ausgaben jederzeit zur Verfügung. Stehen größere Investitionen an, sollte man Gründung einer GmbH bevorzugen, da im wirtschaftlichen Verkehr das Ansehen der GmbH (Bonität) besser ist, und viele Kunden distanziert zur UG (haftungsbeschränkt) sind. Parallel zur Gründung sollten Sie die steuerliche Erfassung der GmbH vorantreiben, da Sie erst mit Erteilung der Steuernummer für den Empfänger rechtssichere Rechnungen (wg. Vorsteuerabzug) erstellen können. Dies ist auch für die Umsatzsteuervoranmeldung erforderlich, die im Gründungsjahr und im Folgejahr zwingend monatlich abzugeben ist. Da bei Neugründungen durch Investitionen Umsatzsteuererstattungen zu erwarten sind, beschleunigt eine frühe Erteilung der Steuernummer diese Erstattung.

Wir haben jahrelange Erfahrung bei der Betreuung sowohl GmbHs als auch Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt). Bei der Entscheidung, welche dieser beiden Rechtsform Sie wählen, sollten folgende Fragen bedacht werden: Wie viel Stammkapital kann ich aufbringen? Wer ist mein Kunde ( Privatkunden oder mittelständische Unternehmen ) Wie hoch sind meine Anfangsinvestitionen? Benötige ich eine Bank für Finanzierungen?

Falls Sie eine Unterstützung bei dieser Entscheidung benötigen, stehen wir Ihnen in einem unverbindlichen Beratungsgespräch zur Verfügung. Terminvereinbarung unter 06021 456700. Ihr Steuerberater für GmbH - und Existenzgründung.

 

Montag, 22. Juli 2013

Existenzgründer und Buchhaltung


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Der Steuerberater erstellt bei digitaler Finanzbuchhaltung diese ohne Unterlagen in die Hand zu nehmen, voll elektronsich am Bildschorm. Aufgrund dieser Zahlen ergeben sich beispielhaft folgende Auswertungen:
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung - diese ist für das Controlling wichtig
  • Umsatzsteuervoranmeldung (für Existenzgründer im Jahr der Gründung und Folgejahr zwingend monatlich)
  • Betriebsabrechungsbogen, nach Bedarf, zum Beispiel bei projektbezogenen Geschäft
  • Branchenvergleich
  • Offene Posten Liste mit Mahnwesen etc.
Gerade zu Beginn der Existenzgründung ergeben sich für Jungunternehmer/in viele Fragen, die wir gerne mit Ihnen durchgehen.
Haben auch Sie Fragen zur Existenzgründung und Buchhaltung, dann rufen Sie uns unter 06021 / 45 67 0 - 0 an, wir beantworten gerne Ihre Fragen. Leiblein Steuerberatungsgesellschaft mbH