Sonntag, 28. Juli 2013

Steuerberater, in Aschaffenburg und Untermain: Die digitale Finanzbuchführung - die Finanzbuchführung der Zukunft

Steuerberater, in Aschaffenburg und Untermain: Die digitale Finanzbuchführung - die Finanzbuchführung der Zukunft

Donnerstag, 25. Juli 2013

Die digitale Finanzbuchführung - die Finanzbuchführung der Zukunft

Das digitale Belegwesen (Finanzbuchführung) für Unternehmer wird von uns in Zusammenarbeit mit der Datevsoftware - Unternehmen online – erstellt. Mit Hilfe dieser Software kann der Mandant seine Finanzbuchhaltungsbelege (Ein- und Ausgangsrechnungen, Kassenberichte, Bankauszüge, etc.) digital hinterlegen. Dies hat den Vorteil, dass diese Daten sicher im Rechenzentrum der Datev eG gespeichert und nach Jahren jederzeit und dort abzurufen sind. Auch Ihr Steuerberater hat den Zugriff auf diese Belege, die er zur Verarbeitung der Buchhaltung nutzt.

Somit gehört der „lästige Papierkram“ Weiterer Vorteil der Datev Software ist, dass auch Lohnauswertungen, Steuererklärungen und Jahresabschlüsse dem Mandanten elektronisch in Unternehmen online zur Verfügung gestellt werden können. Die Fahrt zum Steuerberater erübrigt sich genauso wie der Gang zur Post, da alle Daten online zur Verfügung stehen. Durch diese Lösung ist die Entfernungen von einem in z. B. Hamburg ansässigen Steuerpflichtigen zum Steuerberater z. B. in Aschaffenburg nur noch geringe Rolle spielt, da beide Seiten immer auf dem gleichen und aktuellen Stand sind. Nicht destotrotz finden natürlich auch die persönliche Gespräche statt.

Zu einem unverbindlichen Gespräch stehen wir Ihnen zur Verfügung unter : Firma Leiblein Steuerberatungsgesellschaft mbH Frohsinnstraße 24 63739 Aschaffenburg oder: Tel. 06021 45 67 00

Es ist erwiesen, das duch die digitale Finanzbuchhaltung, das Beziehung Mandant Steuerberater enger wird als zuvor, nutzen Sie diesn Mehrwert der digitalen Finanzbuchhaltung - der Finanzbuchhaltung der Zukunft

Mittwoch, 24. Juli 2013

Die Gründung einer GmbH bzw. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die GmbH entsteht durch Eintragung in das Handelsregister. Im Vorfeld muss ein Gesellschaftsvertrag erstellt werden. Dabei sind ein oder mehrere Geschäftsführer zu bestellen, die die Gesellschaft nach außen und innen als Organ vertreten. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Gesellschaftsvertrag wird zumeist vom Notar (Jurist) zur Verfügung gestellt. Dieser sollte aber immer auf die individuellen Anforderungen der Beteiligten angepasst werden. Gesetzlich vorgeschriebenes Mindeststammkapital einer GmbH beträgt EUR 25.000, davon muss mindestens die Hälfte auf das Konto der GmbH eingezahlt werden. Die Geschäftsführung meldet nun die GmbH beim Gericht zur Eintragung beim Handelsregister an. Nach Prüfung der Unterlagen durch das Gericht erfolgt der Eintrag in das Handelsregister, die Gesellschaft ist somit gegründet und kann nach außen im Geschäftsverkehr auftreten. Das Stammkapital darf aber nicht nach der Eintragung ins Handelsregister an die Gesellschafter zurückgezahlt werden, weil es dann als nicht eingezahlt gilt.
Seit 2009 gibt es die Möglichkeit, gerade für Existengründer bzw. Existenzgründungen ist dies eine Alternative, eine sog. Mini-GmbH – Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung oder UG (haftungsbeschränkt) - mit einem Stammkapital von 1 Euro zu gründen (gleicht englischer Limited).

Die Gründungskosten (Notar, Handelsgericht, etc.) einer GmbH belaufen sich auf circa EUR 1.000, die der UG (haftungsbeschränkt) auf circa EUR 300. Aus dem Grund empfehlen wir bei der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) das Stammkapital vom mind. EUR 300. Das eingezahlte Stammkapital steht der Gesellschaft für Ausgaben jederzeit zur Verfügung. Stehen größere Investitionen an, sollte man Gründung einer GmbH bevorzugen, da im wirtschaftlichen Verkehr das Ansehen der GmbH (Bonität) besser ist, und viele Kunden distanziert zur UG (haftungsbeschränkt) sind. Parallel zur Gründung sollten Sie die steuerliche Erfassung der GmbH vorantreiben, da Sie erst mit Erteilung der Steuernummer für den Empfänger rechtssichere Rechnungen (wg. Vorsteuerabzug) erstellen können. Dies ist auch für die Umsatzsteuervoranmeldung erforderlich, die im Gründungsjahr und im Folgejahr zwingend monatlich abzugeben ist. Da bei Neugründungen durch Investitionen Umsatzsteuererstattungen zu erwarten sind, beschleunigt eine frühe Erteilung der Steuernummer diese Erstattung.

Wir haben jahrelange Erfahrung bei der Betreuung sowohl GmbHs als auch Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt). Bei der Entscheidung, welche dieser beiden Rechtsform Sie wählen, sollten folgende Fragen bedacht werden: Wie viel Stammkapital kann ich aufbringen? Wer ist mein Kunde ( Privatkunden oder mittelständische Unternehmen ) Wie hoch sind meine Anfangsinvestitionen? Benötige ich eine Bank für Finanzierungen?

Falls Sie eine Unterstützung bei dieser Entscheidung benötigen, stehen wir Ihnen in einem unverbindlichen Beratungsgespräch zur Verfügung. Terminvereinbarung unter 06021 456700. Ihr Steuerberater für GmbH - und Existenzgründung.

 

Montag, 22. Juli 2013

Existenzgründer und Buchhaltung


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Der Steuerberater erstellt bei digitaler Finanzbuchhaltung diese ohne Unterlagen in die Hand zu nehmen, voll elektronsich am Bildschorm. Aufgrund dieser Zahlen ergeben sich beispielhaft folgende Auswertungen:
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung - diese ist für das Controlling wichtig
  • Umsatzsteuervoranmeldung (für Existenzgründer im Jahr der Gründung und Folgejahr zwingend monatlich)
  • Betriebsabrechungsbogen, nach Bedarf, zum Beispiel bei projektbezogenen Geschäft
  • Branchenvergleich
  • Offene Posten Liste mit Mahnwesen etc.
Gerade zu Beginn der Existenzgründung ergeben sich für Jungunternehmer/in viele Fragen, die wir gerne mit Ihnen durchgehen.
Haben auch Sie Fragen zur Existenzgründung und Buchhaltung, dann rufen Sie uns unter 06021 / 45 67 0 - 0 an, wir beantworten gerne Ihre Fragen. Leiblein Steuerberatungsgesellschaft mbH