Samstag, 31. Oktober 2015

Leiblein Steuerberatung

Montag, 28. September 2015

Existenzgründung

Viele Studenten, Frauen oder Senioren überlegen sich einmal etwas anders zu tun als als Arbeitnehmer zu arbeiten.
So kommen Sie auf die Idee sich Selbständig zu machen - mal als Solo Unternehmer, Frei Berufler oder als Startup. Viele suchen heute im Internet nach Antworten, über Businessplan, Finanzierung oder die richtige Rechtsform.

Wenn Sie aber richtige, kompetente Antworten für Ihr Existenzgründung wollen bleibt Ihnen als Existenzgründer nur bei Ihrem Steuerberater Ihres Vertrauen.  Die Erstberatung ist kostenfrei.


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Existenzgründung Aschaffenburg


Freitag, 28. August 2015

Mittelstand sieht Nachbesserungsbedarf bei der Erbschaftsteuer

DIHK, Pressemitteilung vom 07.08.2015


Vereinzelt erhobenen Forderungen nach einer Ausweitung des Aufkommens aus der Erbschaftsteuer erteilt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand in einer gemeinsamen Pressemitteilung "eine klare Absage". Das Erfolgsmodell des deutschen Mittelstandes dürfe nicht gefährdet werden.

"Die Bundesregierung hat zwar in ihrem Kabinettsentwurf Vorschläge der Wirtschaft aufgenommen. Dennoch sieht die AG Mittelstand weiteren Änderungsbedarf, um die Übertragung mittelständischer Unternehmen auf die nächste Generation nicht zu behindern.

Der Kreis der Steuerpflichtigen, die im Gegenzug für eine Verschonung die Lohnsummenregelung einhalten müssen, wird immer noch zu massiv und über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinausgehend ausgeweitet. Um die Auswirkungen zu begrenzen, sollte die Zahl der Beschäftigten bei der Nichtaufgriffsgrenze angehoben werden. Damit wird unnötiger zusätzlicher Bürokratieaufwand bei Steuerpflichtigen und bei der Finanzverwaltung vermieden. Zusätzlich sollten Teilzeitarbeitskräfte bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl nur anteilig berücksichtigt werden, damit Betriebe, die statt weniger Vollzeitarbeitnehmer eine Mehrzahl von festangestellten Teilzeitkräften beschäftigen, nicht ohne sachlichen Grund benachteiligt werden.

Bei der Abgrenzung des begünstigten vom nicht begünstigten Vermögen sollte eine rechtssichere und an den Bedürfnissen der Unternehmen orientierte Regelung geschaffen werden. Die jetzt von 20 auf 26 Millionen Euro korrigierte Grenze zur Definition von Großvermögen ist weiterhin zu gering. Positiv ist, dass qualitative Merkmale zumindest bei der Bestimmung von Großerwerben berücksichtigt werden sollen. Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung bestimmter gesellschaftsrechtlicher Bindungen sind jedoch noch nicht praxistauglich. Das gilt auch für die geforderten Bindungsfristen von insgesamt 40 Jahren (10 Jahre vor und 30 Jahre nach der Übertragung): Dieser Zeitraum ist völlig unverhältnismäßig und muss deutlich verkürzt werden, zum Beispiel im Einklang mit den jetzt bekannten Haltefristen von 5 beziehungsweise 7 Jahren.

Die in der Verschonungsbedarfsprüfung vorgenommene Einbeziehung des Privatvermögens führt zu einer doppelten Belastung dieses Vermögens der Erben. Stattdessen müssten die von der Wirtschaft vorgeschlagenen Kriterien zur Bindung des Kapitals und der Liquidität im Unternehmen als Voraussetzung der Verschonung von der Erbschaftsteuer anerkannt werden. Hierdurch wird der Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze sichergestellt. Ein darüber hinausgehender Zugriff auf das private Vermögen ist nicht systemgerecht.

Dass die Politik das Problem einer nicht marktgerechten Bewertung von mittelständischen Unternehmen aufgegriffen hat, wird von der AG Mittelstand begrüßt. Wir plädieren dafür, parallel zu den Anpassungen des ErbStG notwendige Änderungen im BewG vorzunehmen. Letztlich würde auch so eine Umsetzung von einfachen Verschonungsregelungen möglich.

Die AG Mittelstand erwartet eine erneute Prüfung der Bedingungen. Es gilt, bei anstehenden Generationswechseln den Fortbestand unserer familiengeprägten, nachhaltig arbeitenden mittelständischen Unternehmen und deren Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern." Erbschaftsteuererklärungen sollen von Ihrem Steuerberater erstellt werde,
Quelle: DIHK

Freitag, 21. Februar 2014

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Mittwoch, 16. Oktober 2013

Immobilien als Sachwert


Immobilien als stabile Wertanlage in unsicheren Zeiten

Die Finanzmärkte kommen turnusgemäß durch gewagte Börsengeschäfte oder weltweite Krisen ins Wanken. Die Sicherheit von Privatvermögen wird in der heutigen Zeit durch Banken vermittelt, die Fest- oder Tagesgeldzinsen weit unter der 2 %-Marke anbieten, obwohl sie ihr Geld derzeit zu besten Konditionen von den Zentralbanken erhalten. Am Ende der Kette steht immer der private Anleger, dem offeriert wird, wie schlecht es der großen Finanzwelt doch geht.

Immobilien – Die krisensichere und wertstabile Geldanlage

Gerade in Zeiten von ständig steigenden Inflationswerten, expandierenden Mieten und dem stetigen Unsicherheitsfaktor Börsen strebt der Privatanleger nach Stabilität, Werterhalt und Krisenfestigkeit.
Immobilien aller Art, wie Häuser, Eigentumswohnungen oder auch Geschäftsräume, bieten diese Sicherheiten verbunden mit einer beachtlichen Renditechance. Eine eigene Immobilie verwirklicht den Traum vieler Eigentümer, ihr Geld inflationssicher anzulegen und dabei enorme steuerliche Vorteile zu verwirklichen. Die Teuerungsrate für Waren und Güter aller Art stieg in den letzten Jahrzehnten drastisch an, sodass das Geld immer mehr an Wert verliert. Demgegenüber wurden die Miet- und Immobilienpreise explosionsartig in die Höhe getrieben. Der Kauf einer Immobilie lohnt sich als Geldanlage in einen Sachwert schon nach mindestens 10 Jahren, da nach diesem Zeitraum ein Verkauf steuerfrei ist und die Renditeaussichten hervorragend sind.

Eigennutzung oder Vermietung

Ob man nun die Immobilie selbst als Wohneigentum nutzt oder sie gewinnbringend vermietet, ist den jeweiligen persönlichen Bedürfnissen überlassen. Doch sowohl als Besitzer der Immobilie als auch bei der Vermietung bleiben die Vorteile eines Immobilienkaufs bestehen. Auf der einen Seite profitiert man von der Sicherheit vor Mieterhöhungen durch einen Vermieter, dem Unabhängigkeitsgefühl gegenüber einem Mietverhältnis und der Geborgenheit der eigenen 4 Wände. Auf der anderen Seite zieht man als Vermieter den Nutzen aus Mietsteigerungen und damit verbundenen Wertzuwächsen und bildet eine sinnvolle Rücklage für das Alter. Die Immobilie als Anlage in Sachwerten hat ihren Reiz in beiden Anlageformen, denn der Inflationsschutz ist als Eigennutzer und als Vermieter einer Immobilie gewährleistet.

Vermögensaufbau mit hochwertigen Immobilien in attraktiver Lage

Natürlich spielt die Qualität und die Lage der Immobilie eine große Rolle bei der Aussage über mögliche Wertsteigerungen. Ein baufälliges Gehöft auf dem Lande wird unter Umständen nur wenig oder gar keine Rendite nach dem Erwerb erzielen. Die denkmalsanierte Eigentumswohnung in einem Ballungsgebiet dagegen hat das Potenzial für überdurchschnittliche Wertprognosen. In den Großstädten und Wirtschaftsregionen unseres Landes wird aufgrund des Arbeitsplatz- und Bildungsangebotes der Zuzug von Menschen ungeahnte Größenordnungen annehmen. Der Wohnraum wird knapp, die Miete steigen und exklusive Objekte werden gigantische Preise erreichen. In Bargeld oder zu Niedrigzinsen gehaltene Vermögen werden in den kommenden Jahren an bis zu 50 % des Wertes verlieren. Sachwerte hingegen verfügen über einen tatsächlichen, greifbaren Substanzwert, der sich unbeeindruckt von Geldentwertungen zeigt. Der Sachwert von Waren und Gütern wird sich in Zukunft auch weiter erhöhen und die monetäre Kaufkraft sinken lassen. Eine Immobilie in guter Lage mit den neuesten Methoden der energetischen Sanierung ausgestattet, ist eine Anlage mit Weitsicht und für jeden geeignet, der sich vor der Inflation schützen will.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass Immobilien als Sachwertanlage eine ideale Form sind, sich mit größtmöglicher Sicherheit vor dem Verlust von Vermögenswerten zu schützen. Die Krisensicherheit und die prognostizierten Wertsteigerungschancen vereinen die perfekten Komponenten der persönlichen Finanzplanung für Privatanleger in sich. Wichtig ist aber wie immer bei Immobilien die richtige Lage und ein passender (nicht zu teuer) Einkaufpreis der Immobilie.