Freitag, 28. August 2015

Mittelstand sieht Nachbesserungsbedarf bei der Erbschaftsteuer

DIHK, Pressemitteilung vom 07.08.2015


Vereinzelt erhobenen Forderungen nach einer Ausweitung des Aufkommens aus der Erbschaftsteuer erteilt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand in einer gemeinsamen Pressemitteilung "eine klare Absage". Das Erfolgsmodell des deutschen Mittelstandes dürfe nicht gefährdet werden.

"Die Bundesregierung hat zwar in ihrem Kabinettsentwurf Vorschläge der Wirtschaft aufgenommen. Dennoch sieht die AG Mittelstand weiteren Änderungsbedarf, um die Übertragung mittelständischer Unternehmen auf die nächste Generation nicht zu behindern.

Der Kreis der Steuerpflichtigen, die im Gegenzug für eine Verschonung die Lohnsummenregelung einhalten müssen, wird immer noch zu massiv und über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinausgehend ausgeweitet. Um die Auswirkungen zu begrenzen, sollte die Zahl der Beschäftigten bei der Nichtaufgriffsgrenze angehoben werden. Damit wird unnötiger zusätzlicher Bürokratieaufwand bei Steuerpflichtigen und bei der Finanzverwaltung vermieden. Zusätzlich sollten Teilzeitarbeitskräfte bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl nur anteilig berücksichtigt werden, damit Betriebe, die statt weniger Vollzeitarbeitnehmer eine Mehrzahl von festangestellten Teilzeitkräften beschäftigen, nicht ohne sachlichen Grund benachteiligt werden.

Bei der Abgrenzung des begünstigten vom nicht begünstigten Vermögen sollte eine rechtssichere und an den Bedürfnissen der Unternehmen orientierte Regelung geschaffen werden. Die jetzt von 20 auf 26 Millionen Euro korrigierte Grenze zur Definition von Großvermögen ist weiterhin zu gering. Positiv ist, dass qualitative Merkmale zumindest bei der Bestimmung von Großerwerben berücksichtigt werden sollen. Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung bestimmter gesellschaftsrechtlicher Bindungen sind jedoch noch nicht praxistauglich. Das gilt auch für die geforderten Bindungsfristen von insgesamt 40 Jahren (10 Jahre vor und 30 Jahre nach der Übertragung): Dieser Zeitraum ist völlig unverhältnismäßig und muss deutlich verkürzt werden, zum Beispiel im Einklang mit den jetzt bekannten Haltefristen von 5 beziehungsweise 7 Jahren.

Die in der Verschonungsbedarfsprüfung vorgenommene Einbeziehung des Privatvermögens führt zu einer doppelten Belastung dieses Vermögens der Erben. Stattdessen müssten die von der Wirtschaft vorgeschlagenen Kriterien zur Bindung des Kapitals und der Liquidität im Unternehmen als Voraussetzung der Verschonung von der Erbschaftsteuer anerkannt werden. Hierdurch wird der Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze sichergestellt. Ein darüber hinausgehender Zugriff auf das private Vermögen ist nicht systemgerecht.

Dass die Politik das Problem einer nicht marktgerechten Bewertung von mittelständischen Unternehmen aufgegriffen hat, wird von der AG Mittelstand begrüßt. Wir plädieren dafür, parallel zu den Anpassungen des ErbStG notwendige Änderungen im BewG vorzunehmen. Letztlich würde auch so eine Umsetzung von einfachen Verschonungsregelungen möglich.

Die AG Mittelstand erwartet eine erneute Prüfung der Bedingungen. Es gilt, bei anstehenden Generationswechseln den Fortbestand unserer familiengeprägten, nachhaltig arbeitenden mittelständischen Unternehmen und deren Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern." Erbschaftsteuererklärungen sollen von Ihrem Steuerberater erstellt werde,
Quelle: DIHK

Freitag, 21. Februar 2014

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Mittwoch, 16. Oktober 2013

Immobilien als Sachwert


Immobilien als stabile Wertanlage in unsicheren Zeiten

Die Finanzmärkte kommen turnusgemäß durch gewagte Börsengeschäfte oder weltweite Krisen ins Wanken. Die Sicherheit von Privatvermögen wird in der heutigen Zeit durch Banken vermittelt, die Fest- oder Tagesgeldzinsen weit unter der 2 %-Marke anbieten, obwohl sie ihr Geld derzeit zu besten Konditionen von den Zentralbanken erhalten. Am Ende der Kette steht immer der private Anleger, dem offeriert wird, wie schlecht es der großen Finanzwelt doch geht.

Immobilien – Die krisensichere und wertstabile Geldanlage

Gerade in Zeiten von ständig steigenden Inflationswerten, expandierenden Mieten und dem stetigen Unsicherheitsfaktor Börsen strebt der Privatanleger nach Stabilität, Werterhalt und Krisenfestigkeit.
Immobilien aller Art, wie Häuser, Eigentumswohnungen oder auch Geschäftsräume, bieten diese Sicherheiten verbunden mit einer beachtlichen Renditechance. Eine eigene Immobilie verwirklicht den Traum vieler Eigentümer, ihr Geld inflationssicher anzulegen und dabei enorme steuerliche Vorteile zu verwirklichen. Die Teuerungsrate für Waren und Güter aller Art stieg in den letzten Jahrzehnten drastisch an, sodass das Geld immer mehr an Wert verliert. Demgegenüber wurden die Miet- und Immobilienpreise explosionsartig in die Höhe getrieben. Der Kauf einer Immobilie lohnt sich als Geldanlage in einen Sachwert schon nach mindestens 10 Jahren, da nach diesem Zeitraum ein Verkauf steuerfrei ist und die Renditeaussichten hervorragend sind.

Eigennutzung oder Vermietung

Ob man nun die Immobilie selbst als Wohneigentum nutzt oder sie gewinnbringend vermietet, ist den jeweiligen persönlichen Bedürfnissen überlassen. Doch sowohl als Besitzer der Immobilie als auch bei der Vermietung bleiben die Vorteile eines Immobilienkaufs bestehen. Auf der einen Seite profitiert man von der Sicherheit vor Mieterhöhungen durch einen Vermieter, dem Unabhängigkeitsgefühl gegenüber einem Mietverhältnis und der Geborgenheit der eigenen 4 Wände. Auf der anderen Seite zieht man als Vermieter den Nutzen aus Mietsteigerungen und damit verbundenen Wertzuwächsen und bildet eine sinnvolle Rücklage für das Alter. Die Immobilie als Anlage in Sachwerten hat ihren Reiz in beiden Anlageformen, denn der Inflationsschutz ist als Eigennutzer und als Vermieter einer Immobilie gewährleistet.

Vermögensaufbau mit hochwertigen Immobilien in attraktiver Lage

Natürlich spielt die Qualität und die Lage der Immobilie eine große Rolle bei der Aussage über mögliche Wertsteigerungen. Ein baufälliges Gehöft auf dem Lande wird unter Umständen nur wenig oder gar keine Rendite nach dem Erwerb erzielen. Die denkmalsanierte Eigentumswohnung in einem Ballungsgebiet dagegen hat das Potenzial für überdurchschnittliche Wertprognosen. In den Großstädten und Wirtschaftsregionen unseres Landes wird aufgrund des Arbeitsplatz- und Bildungsangebotes der Zuzug von Menschen ungeahnte Größenordnungen annehmen. Der Wohnraum wird knapp, die Miete steigen und exklusive Objekte werden gigantische Preise erreichen. In Bargeld oder zu Niedrigzinsen gehaltene Vermögen werden in den kommenden Jahren an bis zu 50 % des Wertes verlieren. Sachwerte hingegen verfügen über einen tatsächlichen, greifbaren Substanzwert, der sich unbeeindruckt von Geldentwertungen zeigt. Der Sachwert von Waren und Gütern wird sich in Zukunft auch weiter erhöhen und die monetäre Kaufkraft sinken lassen. Eine Immobilie in guter Lage mit den neuesten Methoden der energetischen Sanierung ausgestattet, ist eine Anlage mit Weitsicht und für jeden geeignet, der sich vor der Inflation schützen will.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass Immobilien als Sachwertanlage eine ideale Form sind, sich mit größtmöglicher Sicherheit vor dem Verlust von Vermögenswerten zu schützen. Die Krisensicherheit und die prognostizierten Wertsteigerungschancen vereinen die perfekten Komponenten der persönlichen Finanzplanung für Privatanleger in sich. Wichtig ist aber wie immer bei Immobilien die richtige Lage und ein passender (nicht zu teuer) Einkaufpreis der Immobilie.

Samstag, 28. September 2013

Der Jahresabschluss

  

Der Jahresabschluss des kaufmännischen Geschäftsjahres zählt zu den wichtigsten Obliegenheiten eines jeden Unternehmens. Firmen, die vom Gesetzgeber zur Buchführung verpflichtet sind, müssen einen Jahresabschluss erstellen, der als Bilanz beziehungsweise Gewinn- und Verlustrechnung bezeichnet wird. Bei Aktiengesellschaften wird noch ein gesonderter Anhang verlangt. Etwas einfacher haben es Freiberufler und Kleinunternehmer, deren Jahresabschluss im Wesentlichen den Einnahmenüberschuss eines Geschäftsjahres aufweist. Aber sowohl für kleine als auch für große Unternehmen gilt, dass ein Jahresabschluss ein Dokument ist. Es ist in vielfacher Hinsicht von großer Bedeutung für das Unternehmen.

 Ein ordnungsgemäßer Jahresabschluss verschafft dem Unternehmen und dem Freiberufler einen exakten Überblick über seine unternehmerische beziehungsweise freiberufliche Aktivitäten und ist die Basis für eine ordentliche Übersicht der steuerlichen Angelegenheiten. Für Banken und Sparkassen ist der Jahresabschluss ebenfalls die Grundlage, ob zum Beispiel ein eventuell benötigter Kredit gewährt wird. Gerade Existenzgründer und Kleinunternehmern fehlen oft die spezifischen Kenntnisse, um einen Jahresabschluss ordnungsgemäß zu erstellen. Auch der Zeitaufwand spielt eine Rolle. Wer die Erfahrung und Kompetenz eines Steuerberaters nutzt, ist bei seinem Jahresabschluss auf der sicheren Seite. Steuerberater sind auf diesem Gebiet ebenso versiert wie bei der Steuererklärung. Der Mandant hat den Vorteil, dass Jahresabschluss und Steuererklärung in einer Hand liegen. Es ist bekannt, dass gerade im Umgang mit dem Finanzamt zahlreiche Fettnäpfchen lauern. Verordnungen und Gesetze ändern sich permanent. Nur der Steuerberater ist in dieser Hinsicht auf dem neuesten Stand. Er weiß um die aktuellen Urteile der diversen Finanzgerichte und kann daher den Mandanten zu seinem Nutzen beraten. Wenn der Steuerberater sich um den Jahresabschluss kümmert, erkennt er zum Beispiel, ob es notwendig ist, unverhoffte Gewinnsprünge zu steuern. Auf diese Weise wird eine einmalige außergewöhnliche Steuerlast vermieden.
Auch das Thema Mehrwertsteuer ist für viele Freiberufler und Kleinunternehmer ein Buch mit sieben Siegeln. Der Steuerberater achtet darauf, dass die Rechnungen gemäß den Vorgaben ausgestellt sind. Denn die Mehrwertsteuer kann für einen Betrieb zum Kostenfaktor werden, wenn ein Vorsteuerabzug vom Finanzamt wegen falscher Rechnungsstellung gestrichen wird. Die zahlreichen ertragsunabhängigen Steuern, die das Finanzamt auch dann fordert, wenn das Unternehmen keinen Gewinn erzielt hat, dürfen ebenfalls nicht beim Jahresabschluss in Vergessenheit geraten. Dazu zählt die Grundsteuer ebenso wie die Grunderwerbsteuer und Schenkungssteuer.
 
Wer also Wert auf einen optimalen Jahresabschluss legt, für den ist die kompetente Hilfe eines Steuerberaters unverzichtbar

Dienstag, 3. September 2013

Businessplan

  

Für die Planung einer Unternehmung ist es wichtig, dass die richtigen Planungen vorgenommen werden. Besonders im Bereich der Buchhaltung ist es wichtig, sich die richtigen realistischen Zahlen vorzustellen und im besten Fall auch zu kalkulieren, wie die Einnahmen und Ausgaben in den ersten Wochen und Monaten des geschäftlichen Alltags aussehen können. Der Businessplan könnte zu diesem Zweck das richtige Werkzeug sein. Jeder Gründer sollte sich damit beschäftigen.

Was sollte der Businessplan enthalten?

Bei der Erstellung eines Businessplans kommt es natürlich vor allem auf die Zahlen an. Der Ersteller muss dabei, entsprechend seiner eigenen Vorlage, kalkulieren, wie hoch seine Einnahmen und Ausgaben in den nächsten drei bis fünf Jahren sein werden. Dabei muss er sich natürlich auf die Schätzungen verlassen und manchmal auch Hoffnungen angeben. Im besten Fall sollte man sich jedoch darauf konzentrieren, dass man das schlechte möglichste Ergebnis erreicht. Im Nachhinein ist es besser das eigene Ergebnis ein wenig nach oben zu kalkulieren, anstatt festzustellen, dass die Zahlen am Ende überhaupt nicht stimmen. Die Angabe sollte dabei auch möglichst detailreich erfolgen. Woher stammen die Einnahmen und aus welchen Quellen werden sie gewonnen? Solche Angaben sollten in dem Business Plan eindeutig verzeichnet werden. Damit man am Ende aber nicht vollkommen falsch kalkuliert hat, sollte auch kontrolliert werden, ob die kalkulierten Zahlen den aktuellen Studien und Marktforschungen in der eigenen Branche entsprechen. Nur so könnte überhaupt eine annähernd realistische Annahme über die eigenen Einnahmen getroffen werden.

Wofür wird der Businessplan gebraucht?

Es gibt verschiedene Gründe, warum man sich mit der Erstellung eines solchen Plans beschäftigen sollte. An erster Stelle steht dabei die Kontrolle der Erfolg der eigenen Unternehmung. Wer eine Firma leitet und gründet, kann so bereits nach einem Jahr die Erfolge vergleichen und so feststellen, ob die Planungen mit dem übereinstimmen, was die Realität am Ende für das Unternehmen ergibt. Die entsprechenden Korrekturen können anhand der Pläne vorgenommen werden. Für arbeitslose Entwickler, die sich gerne verbessern möchten, ist der Businessplan aber auch ein Werkzeug dafür, eine Förderung durch den Staat zu erhalten. Der Businessplan ist dabei eine Voraussetzung dafür, warum man die Förderung durch den Staat für die eigene Unternehmung erhält. An der letzten Stelle steht die Bank. Wer sich ein Darlehen oder eine Förderung durch den Staat sichern möchte, muss die Bank danach befragen. Diese prüft den Businessplan in Hinblick auf den Kredit und die Gewinnfähigkeit eines Unternehmens und entscheidet am Ende darüber, ob der Plan angenommen wird.
Aus diesen Gründen ist der Businessplan auch heute noch ein wichtiges Werkzeug für Gründer.